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Allgemeine Garantiebedingungen:

Die Firma Fasada Windows & Doors Sp. z o.o. Polen mit Sitz in Warschau, Al. Krakowska 173, nachfolgend Hersteller genannt, stellt gegenüber dem Käufer von Fenstern und Türen aus PVC und Aluminium sowie von anderem Zubehör, für die die Garantiekarte gilt, Folgendes sicher:

  1. Der Hersteller garantiert die hohe Qualität und die richtige Funktion der Produkte, für die die Garantiekarte ausgestellt wurde.
  2. Der Hersteller gibt eine Garantie für den Zeitraum von:
    • 5 Jahren für Fenster und Türen aus PVC und Aluminium,
    • 1 Jahr für Rollos und das gesamte Zubehör (Selbstschließer, Fensterbänke, Zusatzschlösser, Füllverkleidung, Griffe etc.).
  3. Die Garantiezeit läuft ab Kaufdatum, das in der durch den Hersteller / Verkäufer ausgestellten Kaufrechnung angegeben ist. M
  4. Die Garantieansprüche können durch den Käufer geltend gemacht werden, nachdem alle Zahlungen für den Hersteller / Verkäufer geleistet worden sind.
  5. Die Garantie umfasst:
    • verdeckte Material- und Produktionsmängel, die beim Kauf nicht erkannt werden konnten;
    • die richtige und feste Verbindung aller Komponenten der Produkte und deren sichere Funktion;
    • Auseinandergehen von Verbundglasscheiben und Eindringen von Luft und Feuchte.
    6. Die Garantie umfasst nicht:
    • Mängel und Beschädigungen, die beim Kauf erkannt wurden;
    • mechanische Beschädigungen (Rissen und Kratzer an Produkten, darunter Glasscheiben), die nach der Abnahme entstanden sind;
    • Mängel und Beschädigungen, die mit einer unsachgemäßen Montage, Beförderung, Lagerung und Nutzung verbunden sind;
    • Beschädigungen, die aus Frost, Dampfverflüssigung und Folgen dieser Erscheinungen im Zusammenhang mit falschen Klimabedingungen im Raum, in dem Produkte montiert sind, resultieren;
    • die durch den Einsatz von Reinigungsmitteln verursachten Beschädigungen, die die Oberfläche von PVC- und Aluprofilen, Beschlägen, Glasscheiben und Dichtungen beeinträchtigen und sie kratzen oder anfressen;
    • Produkte, die ohne Genehmigung des Herstellers verändert wurden;
    • Mängel, die nach der Montage unsichtbar bleiben und den Nutzwert des Produktes (z.B. Kratzer an Rahmen) nicht beeinträchtigen.
  6. Der Hersteller / Verkäufer haftet nicht für Vermessungen, die durch den Käufer ausgeführt wurden.
  7. Bei Produktschäden soll der Käufer darüber unverzüglich den Hersteller / Verkäufer informieren.
  8. Der Hersteller ist verpflichtet, zur Reklamation innerhalb von 3 Tagen nach deren Eingang Stellung zu nehmen.
  9. Bei Annahme der Reklamation kommt der Hersteller seiner Verpflichtung auf eine der folgenden Weisen nach:
    • Behebung von physikalischen Mängeln (Reparatur);
    • Preisminderung im Verhältnis, in dem der Wert eines mangelfreien Produktes sich auf den unter Berücksichtigung der vorhandenen Mängel berechneten Wert bezieht;
    • Annahme des Rücktritts vom Vertrag durch den Käufer und Rückgabe des Kaufbetrags.
  10. Der Hersteller stellt einen 14-tägigen Termin für Garantiereparaturen sicher. Falls eine komplizierte Reparatur notwendig ist, behält sich der Hersteller vor, den Reparaturtermin zu verlängern. Falls eine termingerechte Mangelbehebung aufgrund ungünstiger Witterungsbedingungen nicht möglich ist, kommt der Hersteller der Reklamationspflicht nach, nachdem Bedingungen, die eine den technologischen Anforderungen entsprechende Mangelbehebung verhindern, nicht mehr vorliegen.
  11. Falls die Reklamation nicht begründet ist (z.B. Mängel fallen nicht unter Garantie), ist der Hersteller / Verkäufer berechtigt, den Kunden mit Kosten der Versendung eines Serviceteams zur Besichtigung zu belasten.
  12. Falls der Hersteller eine Reklamation für Exportbestellungen angenommen hat, ist er nur dazu verpflichtet, Ersatzteile zu liefern. Die mit dem Austausch der gelieferten Teile trägt der Kunde.